Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare! Dieser alte Juristen- oder Beamtenspruch gilt ebenso für Verträge. Ob Sie ein Bier bestellen, ins Kino gehen, eine Reise buchen oder Theaterkarten vorbestellen, einen Lutscher kaufen oder eine Hochseejacht, eine Tippgemeinschaft gründen oder eine Beisetzung arrangieren, immer schließen Sie mindestens einen Vertrag.
Auch wenn im Laufe eines Lebens Hunderte dieser Verträge reibungslos funktionieren - Schwierigkeiten gibt es immer wieder. So buchen Sie eine Reise in ein Land in Afrika in ein Hotel, das lt. Prospekt für Kleinkinder nicht geeignet ist - und landen in einem Swingerclub. Sie organisieren für Freunde eine Reise, die aus welchen Gründen auch immer scheitert, und sollen plötzlich als Reiseveranstalter haften. Sie betätigen sich gefälligkeitshalber als Alleinunterhalter auf einem Kindergeburtstag und sollen plötzlich Schmerzensgeld zahlen für ein Kind, das dabei zu Schaden kommt. Sie nehmen Kollegen mit zur Arbeit und erleiden einen Unfall. Müssen Sie für deren Schäden aufkommen? Die Probleme beim Autokauf, im Mietrecht, wenn Sie ein Haus kaufen oder bauen, sind allgemein bekannt.
Wir beraten Sie bereits im Vorfeld eines Vertragsschlusses, so können Sie weitgehend Schwierigkeiten für sich vermeiden. Doch haben Sie den Vertrag ohne uns geschlossen, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, ob bei Gesprächen mit dem Vertragspartner oder notfalls vor Gericht.
Beabsichtigen Sie zu heiraten, beraten wir Sie über Eheverträge. Hat das mit der Ehe nicht so recht geklappt, beraten wir Sie und Ihre(n) Ehepartner(in) bei Vereinbarungen für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung.
Als Vermieter eines besonders hochwertigen Hauses möchten Sie sich entsprechend absichern; als Mieter wollen Sie vor unzulässigen Beeinträchtigungen bewahrt werden.
Als Unternehmer sollten Sie Ihre Nachfolge bei mehreren Erben im Wege des Erbvertrages rechtzeitig regeln. Wir beraten Sie dabei und entwerfen die Verträge auch unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen Relevanz, z.T. in Kooperation mit einer Steuerberaterkanzlei, und bereiten für Sie den Notarstermin vor.
Erhalten Sie die versprochene Leistung nicht oder mangelbehaftet, regeln wir für Sie die Folgen, ob Wandelung, Minderung oder Schadenersatz. Wenn nötig, führen wir für Sie ein Beweissicherungsverfahren durch, gegebenenfalls beziehen wir anerkannte Gutachter ein.
Nutzen Sie unsere Mandantenhotline, benötigen wir Angaben, z.B.:
- Inhalt des Vertrages
- Genaue Problemstellung: mangelhafte Unterkunft am Urlaubsort; bei Unterhaltsvereinbarungen Höhe der Einkünfte, Höhe der Verbindlichkeiten, Anzahl der Unterhaltsberechtigten; bei Erbverträgen Anzahl der Erbberechtigten und Zusammensetzung der Erbmasse
Selbstverständlich kann bei so komplexen Sachverhalten wie der Rechtsnachfolge im Todesfall eine Beratung per e-Mail nur einen Überblick vermitteln und eine persönliche Beratung in der Kanzlei außer in wenigen Fällen nicht ersetzen.
Um die für Sie bei der Hotline anfallenden Kosten möglichst gering zu halten, können Sie uns die erforderlichen Angaben gern vorab unter 0941 / 8 83 43 zu faxen mit dem Hinweis auf die spätere Nutzung der Hotline.