Ein Verkehrsunfall ist immer ein einschneidendes Erlebnis. Wir machen Ihre Ansprüche geltend bzw. wehren für Sie unberechtigte Ansprüche ab.
Wir stellen für Sie fest, wer Halter des gegnerischen Unfallfahrzeugs war und welche Versicherung für Ihre Schäden aufkommen muss.
Bei Verletzungen arbeiten wir eng mit Ihren Ärzten zusammen, regeln für Sie die Kostenübernahme von z.B. Heilbehandlungen, vertreten Sie auch bei Schmerzensgeldforderungen gegenüber der Versicherung. Die Schäden an Ihrem Fahrzeug regulieren wir in Zusammenarbeit mit anerkannten Gutachtern, wie z.B. vom TÜV Bayern-Sachsen; auch um Ihr Ersatzfahrzeug kümmern wir uns. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat sich gerade in diesem Bereich die Situation des Geschädigten erschwert.
Doch auch wenn Sie den Unfall verursacht haben, können wir Ihnen helfen. Wir wehren überzogene Ansprüche des „Unfallgegners“ ab, prüfen genau, inwieweit die andere Seite ein Mitverschulden trifft, und klären Ihre Ansprüche.
Auch bei den weiteren Unfallfolgen wie z.B. der Einvernahme bei der Polizei oder den Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft wahren wir Ihre Rechte. Wir haben schon viele Unfallopfer als Nebenkläger vertreten. Wird gegen Sie ein Bußgeldbescheid verhängt oder ein Strafverfahren durchgeführt, legen wir für Sie Einspruch ein oder vertreten Sie vor Gericht.
Sollten Sie aus anderen Gründen im Straßenverkehr Schwierigkeiten mit der Justiz bekommen, gilt dasselbe. Droht der Entzug der Fahrerlaubnis oder möchten Sie Ihre Fahrerlaubnis wieder zurückerlangen, stehen wir Ihnen gern bei den Verhandlungen mit den Behörden zur Seite, sei es gegenüber dem Gericht oder bei einer MPU.
Sie können gern auch über unsere Mandantenhotline bzw. per e-mail mit uns Kontakt aufnehmen. Wählen Sie die Kontaktaufnahme per e-mail, ist es unerlässlich, uns genaue Daten mitzuteilen: Verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular.
Genaue Problemstellung; also beispielsweise genaue Angaben zum Unfallhergang, Schwere der Verletzung, Ausmaß der Sachschäden, Erhalt eines Fahrverbots mit genauer Angabe der Begründung, Vorbelastung bei Verstößen gegen die StVO
Um die für Sie bei der Hotline anfallenden Kosten möglichst gering zu halten, können Sie uns die erforderlichen Angaben gern vorab unter 0941 / 8 83 43 zu faxen mit dem Hinweis auf die spätere Nutzung der Hotline.