Unsere Schwerpunkte liegen im Bereich
Außerdem sind wir bevorzugt tätig in Angelegenheiten
unseren sog. Interessenschwerpunkten.
Wir wickeln für Sie Verkehrsunfälle ab und beraten Sie in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite, stehen Ihnen also auch bei in Verkehrsstrafsachen sowie Bußgeldverfahren und vertreten Sie gegenüber Behörden, z.B. dann wenn Sie Ihren Führerschein wieder erlangen wollen. Wir helfen Ihnen bei der Regelung Ihrer Rechtsnachfolge (z.B. Testament) und klären Ihre Unterhaltsansprüche oder -verpflichtungen, beraten Sie also auch in familien- und erbrechtlichen Fragestellungen. Zusammen mit ihnen verfassen wir Ihre Patientenverfügung.
Wir berechnen unser Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In besonders gelagerten Fällen oder auf Ihren Wunsch hin vereinbaren wir auch das Honorar auf Stundensatzbasis oder als Pauschale.
Sie können einen Beratungstermin in der Kanzlei vereinbaren. Ebenso möglich sind eine online-Beratung oder ein Gespräch über die Mandanten-Hotline. In besonders gelagerten Fällen ist eine Beratung in Ihren Räumen nach vorheriger Vereinbarung möglich.